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Foto Beratung Privatpersonen, Berater spricht mit verletzter Frau im Wohnzimmer

Beratung nach Arbeitsunfall für Privatpersonen

Nach einem Arbeitsunfall oder bei Verdacht auf eine Berufskrankheit sind gesundheitliche Sorgen oft mit komplizierten Verfahren verbunden. In dieser belastenden Situation ist eine fachkundige Begleitung entscheidend, um Ihre Rechte gegenüber den Versicherungsträgern zu wahren.

Ich prüfe Ihre Bescheide, erläutere Ihnen verständlich die bestehenden Handlungsoptionen und vertrete Ihre Interessen konsequent gegenüber Berufsgenossenschaften, Unfallkassen sowie vor den Sozialgerichten.

Wobei ich Sie unterstütze

Ich begleite Sie in allen wichtigen Fragen rund um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – von der ersten Meldung bis zu Widerspruch und Klage.

  • Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Heilbehandlung, Reha und Hilfsmittel
  • Verletztengeld und Übergangsgeld
  • MdE und Verletztenrente
  • Abfindung
  • Widerspruch und Klage
  • Schwerbehindertenrecht mit Rentenbezug

Praxisbeispiele

Leistungsverweigerung

Nach einer Schulterverletzung wird die  Gewährung von Leistungen mit der Begründung abgelehnt, die Schulter sei bereits durch Verschleiß (degenerativ) beeinträchtigt gewesen und dieses - und nicht die berufliche Tätigkeit - sei für die gesundheitlichen Einschränkungen verantwortlich. Nach Akteneinsicht wird festgestellt, dass diese Entscheidung unter Verletzung des gesetzlich geforderten Verfahrens getroffen wurde. Unter Beachtung des korrekten Verfahrens wird die erste Entscheidung korrigiert und die Schulterverletzung als Folge des Arbeitsunfalls anerkannt.  

Vorzeitig beendete Leistung trotz Reha-Bedarf

Auf dem Weg zur Arbeit erleidet eine Versicherte einen schweren Verkehrsunfall mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die eine intensive und länger andauernde Heilbehandlung erforderlich machen. Im Verlauf zeigen sich bei der Versicherten Anzeichen einer depressiven Erkrankung, die sich zusätzlich hemmend bei der angestrebten Rückkehr in ihre frühere Tätigkeit auswirkt. 18 Monate nach dem Arbeitsunfall erhält die Versicherte die Mitteilung, dass die Zahlung des Verletztengeldes eingestellt wird, da mit einer Rückkehr in das Erwerbsleben nicht zu rechnen und insbesondere nicht erwiesen sei, dass die psychische Erkrankung Folge des Arbeitsunfalls sei. Nach Akteneinsicht konnte festgestellt werden, dass die Einstellung des Verletztengeldes zu diesem Zeitpunkt und mit dieser Begründung rechtswidrig war. Die erforderlichen  rehabilitativen Maßnahmen unter Einbeziehung aller wesentlichen gesundheitlichen Einschränkungen und die Gewährung entsprechender Geldleistungen mussten wieder aufgenommen werden.

Abgelehnte oder zu niedrig bewertete Verletztenrente

Nach einem Wegeunfall wurde die Verletztenrente zunächst abgelehnt bzw. nur mit einer sehr niedrigen MdE bewertet. Auf Grundlage der medizinischen Befunde und der beruflichen Situation haben wir eine Neubewertung beantragt und die Argumentation der Betroffenen gegenüber der Unfallkasse gestützt. Das führte zu einer höheren Rentenbewertung.

Die Beispiele sind vereinfacht und anonymisiert. Die passenden Schritte hängen immer von Ihrer individuellen Situation ab.

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