Der Beruf der Rentenberater/innen -
rechtliche Beratung und Vertretung im Sozialrecht
Viele Menschen verbinden den Beruf der Rentenberater/innen ausschließlich mit Fragen zur Altersrente oder mit der Berechnung von Rentenansprüchen. Tatsächlich handelt es sich bei registrierten Rentenberaterinnen und Rentenberatern jedoch um selbstständige Rechtsdienstleister mit besonderer Sachkunde auf bestimmten Gebieten des Sozialrechts. Die Berufsbezeichnung „Rentenberater/in“ ist gesetzlich geschützt. Sie darf nur von Personen geführt werden, die im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind und die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Registrierung erfüllen. In welchen Bereichen sind Rentenberater/innen tätig? Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz kann sich die Tätigkeit registrierter Rentenberater/innen insbesondere auf folgende Bereiche erstrecken:
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gesetzliche Rentenversicherung
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gesetzliche Unfallversicherung
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soziales Entschädigungsrecht
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weiteres Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente
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betriebliche Altersversorgung
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berufsständische Versorgung
Der genaue Umfang der Beratungs- und Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der jeweiligen Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister und ist auf jeden Fall mehr als eine allgemeine Beratung. Rentenberater/innen erteilen nicht lediglich allgemeine Auskünfte. Innerhalb ihres registrierten Tätigkeitsbereichs dürfen sie wie Rechtsanwälte konkrete rechtliche Sachverhalte prüfen, Mandantinnen und Mandanten individuell beraten und deren Interessen gegenüber Behörden, Versicherungsträgern und anderen beteiligten Stellen und vor den Sozialgerichten vertreten.
Rentenberater/innen begleiten ihre Mandanten damit – abhängig vom jeweiligen Auftrag – von der ersten rechtlichen Einschätzung über das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren bis zum sozialgerichtlichen Verfahren.
Worin liegt der Unterschied zu einem Rechtsanwalt? Rechtsanwälte dürfen grundsätzlich in allen Rechtsgebieten tätig werden. Die Befugnis von Rentenberater/innen ist dagegen auf die gesetzlich vorgesehenen und in seiner Registrierung ausgewiesenen Rechtsgebiete beschränkt. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs sind registrierte Rentenberater/innen jedoch zur selbstständigen rechtlichen Beratung und Vertretung befugt. Sie können die rechtliche Situation prüfen, Anträge und Widersprüche begründen, mit den zuständigen Stellen verhandeln und ihre Mandanten vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten vertreten. Der wesentliche Unterschied liegt deshalb nicht darin, ob eine qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung möglich ist. Er liegt vor allem in der fachlichen Spezialisierung und in der gesetzlichen Begrenzung des Tätigkeitsbereichs auf das Sozialrecht.
Eine Ausnahme gilt lediglich für das Bundessozialgericht. Hier gelten besondere gesetzliche Vertretungsregelungen.
Die Registrierung und der jeweilige Tätigkeitsumfang können im Rechtsdienstleistungsregister nachvollzogen werden.
Registrierter Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG durch das Bundesamt für Justiz
Registrierter Bereich: Gesetzliche Unfallversicherung / Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente