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Beratung für Unternehmen

Als Unternehmen stehen Sie gegenüber Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in der Verantwortung, Ihre Beschäftigten gut abzusichern und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Pflichten zu kennen, Risiken zu erkennen und in kritischen Situationen handlungsfähig zu bleiben.

Wobei ich Sie unterstütze

Ich begleite Sie in allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung

  • Versicherungsstatus (z. B. Abgrenzung von Beschäftigten, freien Mitarbeitenden und mitarbeitenden Familienangehörigen)
  • Beitragsbescheide (Prüfung, Einordnung und Kommunikation mit der BG/Unfallkasse)
  • Gefahrtarif (Überprüfung der Zuordnung und Unterstützung bei Rückfragen)
  • Arbeitsunfälle (Meldung, Kommunikation mit der BG/Unfallkasse, Begleitung im Verfahren)
  • Berufskrankheiten (Einschätzung, Meldung und Abstimmung mit allen Beteiligten)
  • BEM (Unterstützung beim Aufbau und bei der Umsetzung eines strukturierten BEM-Verfahrens)
  • Wiedereingliederung (Gestaltung von Stufenplänen und Abstimmung mit Beschäftigten, Ärzt:innen und Kostenträgern)​

Praxisbeispiele

Beispiel 1 – Beitragsbescheid mit hoher Nachforderung
Ein mittelständisches Unternehmen erhielt einen Beitragsbescheid mit einer unerwartet hohen Beitragsforderung. Gemeinsam haben wir die Einstufung im Gefahrtarif geprüft, die zugrunde liegenden Annahmen der Berufsgenossenschaft hinterfragt und eine sachliche Stellungnahme erarbeitet. Das Ergebnis: Die Einstufung im Gefahrtarif wurde korrigiert und die Beitragsforderung deutlich reduziert.

Beispiel 2 – Schwieriger Arbeitsunfall mit längerer Arbeitsunfähigkeit
Nach einem schweren Arbeitsunfall war unklar, welche Leistungen die Berufsgenossenschaft übernimmt und wie die Rückkehr an den Arbeitsplatz gestaltet werden kann. Ich habe das Unternehmen bei der Kommunikation mit der BG unterstützt, die Ansprüche der verunfallten Person transparent gemacht und gemeinsam mit allen Beteiligten einen realistischen Wiedereingliederungsplan entwickelt.

Beispiel 3 – Betriebliches Eingliederungsmanagement 
In einem mittelständischen Unternehmen scheiterte die personenbedingte Kündigung eines seit zwei Jahren krankheitsbedingt fehlenden Mitarbeiters. Zur Begründung wurde u.a. auf ein fehlendes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) hingewiesen. Gemeinsam wurden ein verständliches, rechtssicheres BEM-Konzept erarbeitet, Zuständigkeiten geklärt und Mitarbeitende sowie Führungskräfte geschult. So konnten Konflikte reduziert und auch Rückkehrprozesse erfolgreich gestaltet werden.

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